Verein zur Förderung von Architektur, Engineering und Design in Stuttgart e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen:
Verein zur Förderung von Architektur, Engineering und Design in Stuttgart e.V. Er hat seinen Sitz in Stuttgart und wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart eingetragen. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr.


§ 2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Dies sind insbesondere folgende Aufgaben:
1. Unterstützung und Anregung der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion in den Themenbereichen Architektur, Engineering, Design
2. Etablierung eines dauerhaften Ausstellungsraumes, in dem Ausstellungen und Veranstaltungen zu den unter (1) genannten Gebieten stattfinden können.
3. Organisation und Ausrichtung von Ausstellungen und Veranstaltungen zu den unter (1) genannten Gebieten.
4. Schaffung eines öffentlichen Raumes für die interdisziplinäre Diskussion über die unter (1) genannten Punkte.
5. Förderung des Nachwuchses in den unter (1) genannten Punkten durch Bereitstellung von Ausstellungsflächen und durch die Organisation von Nachwuchswettbewerben.
6. Kooperationen mit Organisationen, die vergleichbare Zielsetzungen verfolgen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.


§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des  Vereins unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig.
Der Beitritt wird per schriftlichem Antrag vollzogen. Von den Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch den Tod eines Mitgliedes oder durch Auflösung der juristischen Person
2. durch schriftliche Austrittserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres
3. durch Ausschluss, den der Vorstand mit Zustimmung des Beirates aus wichtigem Grunde beschließen kann. Der Ausgeschlossene ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Beschwerde einzulegen, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.


§ 5 Aufbringung und Verwendung der Mittel

Die Mittel für die Aufgaben des Vereinszweckes werden aufgebracht:
a) durch Spenden in Geld und anderen Zuwendungen
b) durch Mitgliedsbeiträge.


§ 6 Organe

Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung


§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schriftführer und dem Schatzmeister.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Geschäftsjahre gewählt. Ausscheidende Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
Dem Vorstand obliegt die Vereinsleitung, die Durchführung der Beschlüsse und die Verwaltung des Vermögens.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Jeder vertritt den Verein alleine.


§ 8 Beirat

Der Beirat besteht aus mindestens 3 und höchstens 10 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.
Der Beirat bestellt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden.
Der Beirat unterstützt und berät den Vorstand. Der Beirat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf und auf Verlangen von mindestens 2 Beiratsmitgliedern einberufen.


§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich mit 4-wöchiger Einladungsfrist und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand schriftlich einberufen.

Sie hat folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Verwaltungsberichtes und der Jahresrechnung,
b) Bestellung und Entlastung des Vorstandes,
c) Wahl der Mitglieder des Beirates,
d) Festlegung der Mitgliederbeiträge,
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins (die Vorschläge zu einer Satzungsänderung des Vereins werden mit der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung versandt).

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Vorsitzenden des Vorstandes zu unterzeichnen ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Bei Beschluss zu einer Satzungsänderung ist die Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.


§ 10 Auflösung

Im Falle der Auflösung und der Aufhebung des Vereins bzw. beim Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen zu gleichen Teilen der Mia-Seeger-Stiftung in Stuttgart, der Architekturgalerie am Weißenhof, dem Verein zur Förderung des Leichtbaus e.V. und der Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V. zu.
Das Vermögen ist entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung zu verwenden.


§ 11 Schlussbestimmung

Der Verein ist nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart anzumelden. Dem Vorstand ist das Recht übertragen, etwaige Satzungsänderungen, die der Registerrichter für erforderlich hält oder das Finanzamt für Körperschaften bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit fordert, vorzunehmen.

 

Beschlossen am: 16. Februar 2004
Geändert am: 21. Dezember 2007

Stuttgart, den: 13. September 2004
Amtsgericht Stuttgart
Eintrag im Vereinsregister VR-Nr. 7136

Gründungsmitglieder:
Alexander Hafner, Stuttgart
Dr. Frank Heinlein, Stuttgart
Silvia Olp, Stuttgart
Ralf Schmitz, Heilbronn
Prof. Dr. Werner Sobek, Stuttgart
Prof. Andreas Uebele, Stuttgart
Roberto Zwirn, Stuttgart